Unsere AGB
Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a - m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter.
1. Buchung der Reise
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich oder elektronisch (Email) erfolgt, bietet der Kunde der Heinrich & Schumann GbR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung im schriftlichen oder elektronischen Reisevorschlag verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von der Heinrich & Schumann GbR vor, an das diese 10 Werktage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch die Annahme des Reisegastes zustande, welche durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erfolgen kann.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von Mitangemeldeten Reiseteilnehmern (gilt insbesondere bei Gruppenreisen) aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung von der Heinrich & Schumann GbR
2.1 Die Leistungsverpflichtung von der Heinrich & Schumann GbR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung und unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenvereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur gültig, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können, soweit keine einzelvertragliche Einigung vorliegt nicht erstattet werden. Die Heinrich & Schumann GbR bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die Heinrich & Schumann GbR zurückerstattet worden sind.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, örtliche Reiseleitung) sind von der Heinrich & Schumann GbR nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reisebeschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen.
3. Zahlung des Reisepreises
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines (nur bei Pauschalreisen) im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises (min. 50,- Euro und max. 250,- Euro pro Person) zu leisten.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Bei einer Buchung weniger als einen Monat vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.4 Bei Zahlung mit Kreditkarte ist die Restzahlung 2 Monate vor Reisebeginn fällig.
Folgende Gebühren sind vom Kunden zu tragen:
- Disagio VISA/ MasterCard: 1,00%
Transaktionsgebühr VISA / MasterCard: 0,10 %
- Disagio American Express: 2,10%
Transaktionsgebühr American Express: EUR 0,09
- Preis je Kreditkartenrückbelastung: EUR 15,00
Die Kreditkartenabrechnungs-Software ?Schmetterling Pavonia? beziehen wir über die Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
3.5 Die Reiseunterlagen (Voucher) erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises per Mail zugesandt.
3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Heinrich & Schumann GbR zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, wird die Heinrich & Schumann GbR im Falle der unvollständigen Bezahlung des Reisepreises von der Leistung zurücktreten und vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (s. 7.2) verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:
a) Die Heinrich & Schumann GbR kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
c) Die Heinrich & Schumann GbR hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände hiervon zu unterrichten.
d) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm des Reiseveranstalters zu verlangen, sofern dieser zu einem solchen Angebot tatsächlich in der Lage ist. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich, nach Erklärung der Heinrich & Schumann GbR über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen vorgenommen (Umbuchung) ist von der Heinrich & Schumann GbR zu prüfen, ob die Durchführung gewährleistet werden kann. Für Umbuchungswünsche kann die Heinrich & Schumann GbR Umbuchungsgebühren verlangen.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist die Heinrich & Schumann GbR soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen und in Rechnung zu stellen.
5. Kündigung durch die Heinrich & Schumann GbR
5.1 Die Heinrich & Schumann GbR kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Heinrich & Schumann GbR, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; die Heinrich & Schumann GbR muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen (Reiseleitung) von der Heinrich & Schumann GbR sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte der Heinrich & Schumann GbR wahrzunehmen.
5.2 Die Heinrich & Schumann GbR kann, bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung bzw. Reisebestätigung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Heinrich & Schumann GbR ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
b) Ein Rücktritt von der Heinrich & Schumann GbR später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Heinrich & Schumann GbR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber die Heinrich & Schumann GbR geltend zu machen
5.3 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Wetter, Straßenbedingungen, Krieg und kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, politische Gewalthandlungen, Ereignisse mit terroristischem Hintergrund, Epidemien, Naturkatastrophen und andere Katastrophen etc.) erschwert, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, die Reise, auch kurzfristig, zu kündigen, zu ändern oder andere Fahrzeuge einzusetzen. Bei Reiseabbruch hat die Heinrich & Schumann GbR die Rückreise zu organisieren, wobei deren Mehrkosten von den Parteien je zur Hälfte zu tragen sind. Sonstige Mehrkosten wie die Unterbringung über die Vertragsdauer hinaus hat der Reisende zu tragen.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Heinrich & Schumann GbR vom Reisevertrag zurücktreten.
6.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der Heinrich & Schumann GbR unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Maßgeblich für dessen Bemessung ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Stornogebühren sind wie folgt nach Tagen vor dem Abreisetag:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: Verlust der Anzahlung
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 45% der Reisekosten
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 55% der Reisekosten
ab 14. bis 6. Tag vor Reiseantritt: 75% der Reisekosten
ab 5. bis Abreisetag oder Nichtantritt der Reise: 95% der Reisekosten.
6.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der Heinrich & Schumann GbR nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
6.4 Die Heinrich & Schumann GbR behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Dies betrifft vor allem Fremdleistungen von Linien- und Charterfluggesellschaften welche oftmals bis zu 100% Stornogebühren veranschlagen.
6.5 Vermittelt die Heinrich & Schumann GbR einen Charter- oder Linienflug zu den Gruppenreisen oder zu Individualreisen, müssen die Storno - Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100 % nach Ticketausstellung betragen.
6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
7. Obliegenheiten des Reisenden
7.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der Heinrich & Schumann GbR dahingehend konkretisiert, dass der Reiseteilnehmer verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von der Heinrich & Schumann GbR beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
7.2 Ist von der Heinrich & Schumann GbR keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die Reiseausschreibung), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, der Heinrich & Schumann GbR direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit der Heinrich & Schumann GbR kann unter der in den Reiseunterlagen (Vouchern) angegebenen Adresse aufgenommen werden.
7.3 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet bleibt.
7.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
7.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Heinrich & Schumann GbR, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
7.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der Heinrich & Schumann GbR abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
b) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
c) Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
8. Paß-, Visa-, Zoll-, Flug-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
8.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Die Heinrich & Schumann GbR dient ihm dabei als Informationsquelle zu den obig genannten Bestimmungen.
8.2 Die Heinrich & Schumann GbR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
8.3 Alle Kosten und Nachteile, die dem Reiseteilnehmer aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
9. Versicherungen
Die Heinrich & Schumann GbR empfiehlt den Abschluss einer Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, ggfs. einer Reiserücktrittskosten- bzw. weiterer Versicherungen.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung der Heinrich & Schumann GbR, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt und gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) die Heinrich & Schumann GbR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die Heinrich & Schumann GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, wie insbesondere Mietwagenbuchungen und optionale Ausflüge und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese Aktivitäten werden von Dritten angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt
11. Gültigkeit der Angaben
Die auf der Website gemachten Angaben dienen lediglich der Information und sind als Reisevorschläge zu verstehen. Änderungen sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend ist allein der Inhalt der Buchungsbestätigung. Irrtümer bei der Leistungsbeschreibung oder in Angeboten bleiben vorbehalten.
12. Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen die Heinrich & Schumann GbR ist Leipzig.
12.3 Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533 - 5859, Telefax: +49 611 533 - 4500, www.ruv.de. Rückfragen sind an R+V zu richten.
12.4. Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung gegen Personen- und Sachschäden besteht über AXA Versicherung AG, Wiener Platz 3, 51002 Köln, Telefon: 01803 - 556622, Telefax: 0221 - 1482 5120. Rückfragen sind an AXA zu richten.
Stand: März 2013
für Ihre ganz
persönliche Rundreise




